Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.06.2013

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   BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11   

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https://dejure.org/2012,40875
BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11 (https://dejure.org/2012,40875)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2012 - 5 C 23.11 (https://dejure.org/2012,40875)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 5 C 23.11 (https://dejure.org/2012,40875)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BVFG § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3, § 15 Abs. 1 Satz 2, §§ 26 und 27 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4
    Antragserfordernis; Aufnahmeverfahren; vertriebenenrechtliches -; Aufnahmeantrag; vertriebenenrechtlicher -; Aufnahmebescheid; vertriebenenrechtlicher -; Aussiedlung; Aussiedlungsvorgang; Härtefall; Frist; zeitlicher Zusammenhang; Härtefallantrag; vertriebenenrechtlicher ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG § 4 Abs. 1; § 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3; § 15 Abs. 1 Satz 2
    Antragserfordernis; Aufnahme von -; Aufnahmeantrag; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Aussiedlung; Aussiedlungsvorgang; Frist; Härtefall; Härtefallantrag; Integration; Sprachprüfung, vertriebenenrechtliche -; Spätaussiedler; Spätaussiedlerwille; Zuzugskontrolle; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 2 S 1 BVFG, § 26 BVFG
    Vertriebenenrechtlicher Aufnahmebescheid; Härtefallantrag muss zeitnah zur Aussiedlung geltend gemacht werden

  • Wolters Kluwer

    Stellen eines Antrags auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet in den von § 27 Abs. 2 S. 1 BVFG erfassten Härtefällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Aussiedlung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BVFG § 4 Abs. 1, BVFG § 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 3, BVFG § 15 Abs. 1 S. 2, BVFG § 26, BVFG § 27 Abs. 1, BVFG § 27 Abs. 2 S. 1, BVFG § 27 Abs. 2 S. 2, BVFG § 27 Abs. 4
    Aufnahmeverfahren, Vertriebenenrecht, Aufnahmebescheid, Aufnahmezusage, Aussiedlung, Härtefall, vertriebenenrechtlicher Härtefall, Integration, Spätaussiedler, Sütaussiedlerwille, Sprachprüfung, Deutschkenntnisse, vertriebenenrechtliche Sprachprüfung, Zuzugskontrolle, ...

  • rewis.io

    Vertriebenenrechtlicher Aufnahmebescheid; Härtefallantrag muss zeitnah zur Aussiedlung geltend gemacht werden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellen eines Antrags auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet in den von § 27 Abs. 2 S. 1 BVFG erfassten Härtefällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Aussiedlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 248
  • BVerwGE 145, 249
  • NVwZ-RR 2013, 386
  • DVBl 2013, 438
  • DÖV 2013, 323
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Das Oberverwaltungsgericht führt zutreffend aus, dass die Klägerin sich auf Grund der Eheschließung mit einem Deutschen auf einen Härtefallgrund im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG berufen kann, weil das Ansinnen, zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in das Aussiedlungsgebiet zurückzukehren, mit der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar wäre (Urteile vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 und BVerwG 5 C 4.99 - BVerwGE 110, 106 ).

    Denn § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG erfasst nicht Fallgestaltungen, die der Antragsteller oder andere Personen durch ein ihm oder ihnen zuzurechnendes Verhalten mit der Absicht herbeigeführt haben, das Regelerfordernis des § 27 Abs. 1 BVFG zu umgehen (Urteil vom 18. November 1999 a.a.O. ).

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Da sich die Verhältnisse in den ehemaligen Ostblockstaaten für die verbliebenen Deutschen erheblich verbessert hatten, sollten ausreisewillige Aussiedler auf ein Vorprüfungsverfahren in den Herkunftsgebieten verwiesen werden, um auf diese Weise den Zuzug zu regulieren (vgl. Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 343.93 - DVBl 1994, 938 = juris Rn. 21).

    Wie bereits ausgeführt dient das Aufnahmeverfahren der Verstetigung und Kontrolle des Spätaussiedlerzuzugs (Urteil vom 19. April 1994 a.a.O., BTDrucks 11/6937 S. 5 f.).

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Das Bundesvertriebenengesetz will - wie der Senat bereits entschieden hat - "dem Volksdeutschen, wenn er auf Grund seines eigenen Entschlusses das Vertreibungsgebiet verlassen hat, die Eingliederung in das Leben der Bundesrepublik Deutschland erleichtern" (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147 ).
  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 4.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; bei der

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Das Oberverwaltungsgericht führt zutreffend aus, dass die Klägerin sich auf Grund der Eheschließung mit einem Deutschen auf einen Härtefallgrund im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG berufen kann, weil das Ansinnen, zum Zwecke der Durchführung des regulären Aufnahmeverfahrens in das Aussiedlungsgebiet zurückzukehren, mit der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar wäre (Urteile vom 18. November 1999 - BVerwG 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 und BVerwG 5 C 4.99 - BVerwGE 110, 106 ).
  • BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Einordnung von Vertriebenen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Vielmehr muss er gerade den Willen haben, nach endgültiger Wohnsitznahme den Spätaussiedlerstatus gemäß § 4 i.V.m. § 6 BVFG zu erwerben (Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 5 B 17.99 - juris Rn. 3 und vom 17. August 2004 - BVerwG 5 B 72.04 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 5 B 17.99
    Auszug aus BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11
    Vielmehr muss er gerade den Willen haben, nach endgültiger Wohnsitznahme den Spätaussiedlerstatus gemäß § 4 i.V.m. § 6 BVFG zu erwerben (Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 5 B 17.99 - juris Rn. 3 und vom 17. August 2004 - BVerwG 5 B 72.04 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 11 A 1966/13

    Anspruch eines Spätaussiedlers und deutschen Staatsangehörigen auf Erteilung

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage durch Urteil vom 16. Juli 2013 abgewiesen und unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 - ausgeführt: Es könne dahinstehen, ob die Klägerin in ihrer Person alle Anforderungen an die Spätaussiedlereigenschaft erfülle.

    vgl. zu der gleichlautenden Fassung des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG a. F.: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 = juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (249 f.) = juris, Rn. 7 und 9.

    Zur Wortlautauslegung des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG a. F.: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (250), = juris, Rn. 9.

    Auch soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (250 f.) = juris, Rn. 9 ff., im Rahmen der historischen Auslegung ausführt, die Entstehungsgeschichte des § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG a. F. bzw. § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG deute in die gleiche Richtung wie die von ihm vorgenommene Wortlautauslegung, erfasst auch diese Interpretation den Fall der Klägerin nicht unmittelbar.

    Zum Spätaussiedlerwillen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (251 f.) = juris, Rn. 13, ausgeführt:.

    vgl. hierzu auch die vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (252) = juris, Rn. 13, zitierten Entscheidungen vom 17. August 2004 - 5 B 72.04 -, juris, Rn. 7, und vom 2. November 1999 - 5 B 17.99 -, juris, Rn. 3, wonach im Aufnahmeverfahren das Bestehen anderer Gründe für einen dauernden Aufenthalt des Aufnahmebewerbers nicht Prüfungsgegenstand ist.

    Zu der Frage der Betätigung des Spätaussiedlerwillens hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (252 f.) = juris, Rn. 14 f., ausgeführt:.

    Ob die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (253 f.) = juris, Rn. 17, im Rahmen seiner systematischen Auslegung benannte Vorschrift des § 27 Abs. 4 Satz 1 BVFG für den Fall der Klägerin ein Argument dafür liefert, sie habe den Härtefallantrag zeitnah zur Übersiedlung zu stellen gehabt, kann dahinstehen.

    Zum Erfordernis der behördlichen Sprachprüfung hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (254 f.) = juris, Rn. 19 f., ausgeführt:.

    Auch mit Blick auf die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11.

    -, BVerwGE 145, 248 (255 f.), = juris, Rn. 22, vorgenommene teleologischen Auslegung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG lässt sich für den Fall der Klägerin folgern, sie habe ihren Härtefallantrag zu spät gestellt.

    Zudem spricht auch der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (256 f.) = juris, Rn. 23, im Rahmen seiner Auslegung benannte Integrationszweck des Bundesvertriebenengesetzes für die Notwendigkeit einer zeitnahen Antragstellung auch in einem solchen Fall wie dem der Klägerin.

    Der Senat lässt die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen der Frage zu, ob § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG grundsätzlich entsprechend der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 = juris, vorgenommenen Auslegung auch auf solche ohne Aufnahmebescheid eingereiste Aufnahmebewerber anzuwenden ist, deren deutsche Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Übersiedlung bereits durch behördliche Vorprüfung festgestellt bzw. erwiesen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2015 - 11 A 1296/14

    Anforderungen an die Bestätigung eines Spätaussiedlerwillens im Hinblick auf die

    vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (252).

    vgl. ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (252); ferner Urteil vom 6. November 2014 - 1 C 12.14 -, NVwZ-RR 2015, 273 (274 f.).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (251).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 20.16

    115%-Grundsatz; 20%-Zuschlag; Abstandsgebot; Alimentation; Amtsangemessenheit;

    Die quantitative Auszehrung der Kaufkraft schlägt ab einer bestimmten Schwelle in eine verfassungsrechtlich relevante Qualität um (vgl. zur Anpassungsverpflichtung des Besoldungsgesetzgebers auch BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 u.a. - BVerwGE 145, 249 Rn. 52).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 23.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41321
BVerwG, 05.06.2013 - 5 C 23.11 (https://dejure.org/2013,41321)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2013 - 5 C 23.11 (https://dejure.org/2013,41321)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 5 C 23.11 (https://dejure.org/2013,41321)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

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